Stundenlohn berechnen und Monatsverdienst schätzen
Mit dem Stundenlohn Rechner berechnen Sie den geschätzten Monatsverdienst. Der Minijob-Stundenlohn-Rechner vergleicht ihn zusätzlich mit der gewählten Verdienstgrenze. Für die Umrechnung nutzt er 52 Wochen pro Jahr und teilt durch 12 Monate. Das entspricht im Durchschnitt rund 4,33 Wochen pro Monat. Zusätzlich sehen Sie die geschätzten Monatsstunden und wie viele Stunden bei dem eingetragenen Stundenlohn rechnerisch bis zur gewählten Minijob-Verdienstgrenze möglich wären.
Die Rechnung ist eine Brutto-Schätzung. Sie berücksichtigt keine individuellen Abzüge, schwankenden Schichten, Einmalzahlungen oder weiteren regelmäßigen Entgeltbestandteile. Monatsverdienst und sozialversicherungsrechtlicher Status sind daher nicht in jedem Fall identisch zu beurteilen.
Minijob-Grenze 2026 und 2027
Für 2026 beträgt die monatliche Verdienstgrenze eines Minijobs mit Verdienstgrenze 603 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde. Für 2027 sind 633 Euro monatliche Verdienstgrenze und 14,60 Euro Mindestlohn vorgesehen. Die Minijob-Zentrale erläutert, dass die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist. Prüfen Sie vor einer konkreten Einsatzplanung die für Ihren Fall aktuellen Angaben.
Quellen: Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn. Stand der redaktionellen Prüfung: 25. Oktober 2026.
Wie viele Stunden sind im Minijob möglich?
Die mögliche Monatsarbeitszeit hängt vom Stundenlohn und der jeweiligen Verdienstgrenze ab. Eine einfache Orientierung ist: monatliche Grenze geteilt durch Stundenlohn. Der Rechner zeigt diesen rechnerischen Höchstwert sowie den geschätzten Verdienst aus den eingegebenen Wochenstunden. Bei Mindestlohn können sich die erlaubten Stunden verändern, sobald sich Mindestlohn oder Verdienstgrenze ändern.
Für die tatsächliche Beurteilung spielen weitere Umstände eine Rolle, zum Beispiel Sonderzahlungen, mehrere Beschäftigungen und unvorhersehbares Überschreiten. Der Rechner trifft keine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Einstufung.
Rechenweg
Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12. Monatsverdienst = Brutto-Stundenlohn × Monatsstunden. Die mögliche Stundenzahl bis zur Grenze wird aus Verdienstgrenze ÷ Stundenlohn berechnet. Alle Ergebnisse werden auf zwei Dezimalstellen angezeigt.
Bei Fragen zu Anspruch, Anmeldung oder Grenzfällen sind die Minijob-Zentrale beziehungsweise eine qualifizierte Lohn- oder Steuerfachperson die geeignete Anlaufstelle.